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Regeln

im Airsoftpark Tirol

§1 - SCHIEDSRICHTER

Den Anweisungen der Schiedsrichter und Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten!

§2 - SCHUTZMASKEN

Das Abnehmen der Schutzmasken innerhalb der Spielflächen ist STRENGSTENS VERBOTEN! Im Spielbereich muss jederzeit eine geeignete Schutzausrüstung für die Augen getragen werden!

§3 - SAFE ZONE

Das Betreten der SAFE ZONE ist ausnahmslos nur mit gesichertem Airsoftsportgeräten und nicht angestecktem Magazin gestattet! Airsoftsportgeräte dürfen nur im gekennzeichneten Spielbereich getestet und verwendet werden, das verwenden der Airsoftsportgeräte in der Safe-Zone oder am Parkplatz, sowie im Zelt ist strengstens verboten! 

§4 - VERLASSEN DES GELÄNDES

Das Tragen, Benutzen oder Hantieren mit einsatzbereiten Airsoftsportgeräten, Equipment und Tarnbekleidung außerhalb des Airsoftgeländes ist strengstens verboten! Es ist verboten, angemietete Ausrüstungsgegenstände außerhalb des Geländes der Airsoftanlage zu tragen!

§5 - MÜLL

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Anlagen im sauberen Zustand zu hinterlassen. Der anfallende Müll ist in den bereitgestellten Müllinseln zu entsorgen. Sollte ein Platz verdreckt verlassen werden so werden die anfallenden Reinigungsarbeiten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

§6 - VERHALTEN

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu sportlichen Verhalten gegenüber den anderen Spielern! Konflikte dürfen nicht mit Gewalt gelöst werden! Zuwiderhandeln wird mit Platzverweis geahndet!

§7 - VERLEIHAUSRÜSTUNG

Die Verleihausrüstung muss im sauberen und einwandfreien Zusand inkl. dem überlassenen Zubehör wieder übergeben werden. Sollte das Verleihequipment beschädigt sein, so wird dies in Rechnung gestellt!

§8 - FPS LIMITS
  • AEG/GBB/CO2/HPA/(S)AEG:
    inkl. Toleranz ausnahmslos max. 25 rps max. 1,63 Joule
  • Bolt Action/Sniper:
    inkl. Toleranz ausnahmslosmax. 2,80 Joule
  • DMR (mind. Scope 4x, Zweibein ... nach Realem Vorbild Kaliber 7,62mm z.B SR25, HK417, M14)
    inkl. Toleranz ausnahmslos, Semi Only.max. 1,87 Joule
  • Alle Airsoftsportgeräte werden vor Beginn des jeweiligen Veranstaltungstages auf Ihre Sicherheit und Limits überprüft. Geprüft wird hierbei mit BB´s, die auch der Spieler während des gesamten Tages verwendet.

Airsoftsportgeräte, die nicht den Regeln entsprechen werden nicht zugelassen.

Die Angegebenen Limits sind nicht verhandelbar.

§9 - MUNITION

Im Airsoftpark Tirol dürfen ausschließlich nur 6mm BIO BB´s zum Einsatz kommen. Munition aus Plastik, PE, Glas oder Stahl ist verboten!

§10 - UMKLEIDE

Für Gardarobe und Spielfeld wird keine Haftung übernommen, für eventuellen Verlust seines Equipments oder Wertsachen hat jeder selbst Sorge zu tragen. Der Airsoftpark Tirol weisst jeden Schadensersatz zurück!

§11 - VERLEIHAUSRÜSTUNG SCHÄDEN/VERLUST

Eventuelle Schäden, bzw. Verluste bei der Ausrüstung müssen dem Betreiber gegenüber gemeldet und ersetzt werden.

§12 - GETRÄNKE, ALKOHOL UND SUCHTMITTEL

Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol oder Suchtmitteln ist das Betreten der Spielflächen strengstens verboten! Für Verletzungen, bzw. Schäden die durch Spieler unter Einfluss von Alkohol oder Suchtmittel entstehen, trägt der Spieler die alleinige Verantwortung und es wird Anzeige gebracht. Forderungen aus diesen oben angeführten Punkt ( §12) ist der Airsoftpark Tirol gegenüber dritten freizuhalten.( Schadenersatzforderungen sind dem Verursacher zu zu ordnen.)

Der Konsum von übermäßigen Alkohol während des Spieltages ist verboten, wir behalten uns das recht vor jedem der das nicht einhält vom Gelände zu verweisen.

Mitgebrachte Getränke oder Alkohol darf nur außerhalb unserer Spiel/Öffnungszeiten in der Safezone konsumiert werden. Während der Spielzeiten dürfen nur die von unseren Verkaufsautomaten bereitgestellten Getränke konsumiert werden.

§13 - SCHÄDEN

Der Betreiber haftet nicht für von ihm oder von Gehilfen i.S. des 1313a ABGB leicht Fahrlässig herbeigeführte Schäden!

§14 - SPIELFELDGRENZEN

Absichtliche Schüsse über die Sicherheitszäune sind strafbar und werden mit sofortigem Platzverweis bestraft. Eventuelle dadurch hervorgerufene Schäden liegen in der Risikosphäre des Teilnehmers und werden sofort zur Anzeige gebracht!

§15 - EIGENE AUSRÜSTUNG

Teilnehmer mit eigenen Ausrüstungsgegenständen verpflichten sich, die Gegenstände der geltenden Sicherheitsvorschriften gemäß zu verwenden und erklären, dass die mitgebrachten Gegenstände unter geltenden Airsoft Sicherheitsvorschriften arbeiten!

§16 - SCHÄDEN

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die aus dem unsachgemäßen oder regelwidrigen Gebrauch der zur Verfügung gestellten Sportgeräte resultieren. Für Schäden am eigenen Equipment oder Fahrzeug wird nicht gehaftet, die Parkordnung ist einzuhalten es gilt am Gelände die StVO!

§17 - FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Foto- und Videoaufnahmen in sämtlichen Bereichen der Anlage gemacht werden.

§18 - UNIFORMEN

Das Tragen von rechtsextremen und nationalsozialistischen Uniformen bzw. Abzeichen ist verboten. Weiters ist das Tragen von Abzeichen der Exekutive und anderen öffentlichen Diensten verboten!

§19 - PYROTECHNIK / BB GRANATEN

Rauchgranaten und andere Pyrotechnische Artikel wie zb. Flashbangs, Co2 -Granaten, Granaten mit Knallkörpern, Thunder B, Neutron, Quake usw. sowie die "40 Mike" sind am gesamten Gelände verboten. BB´Granaten oder Gasgranaten ohne Pyrotechnik (zB. XL Burst, Tornados, Master Mike, Kimera, Storm usw.) oder Claymore Minen sind im gesamten Gelände erlaubt!

§20 - ANREISE

Das Erscheinen zu den Veranstaltungen in Tarnbekleidung ist nicht erwünscht! Das Umziehen findet ausschließlich auf dem Gelände der Airsoftpark Tirols statt. Ausserdem ist das Tragen der Sportgeräte/Ausrüstung vor, nach und während des Spiels außerhalb des Geländes verboten! Für geeignete Transportmöglichkeit hat jeder Sorge zu tragen.

Fassung, 01.01.2020

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